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Pferdehalterhaftpflicht

Halter von Pferden benötigen eine Pferdehalterhaftpflicht
Turnierpferd

Tierhalterhaftpflichtversicherung Pferdehalter Pferdehalterhaftpflicht

Wer sich den Wunsch nach einem eigenen Pferd erfüllt, muss sich über die rechtliche Verantwortung informiert, die er damit übernimmt. Pferdehalter haften für alle Schäden, die ihr Tier anrichtet.  Darum ist der passende Versicherungsschutz ein ganz wichtiger Punkt. Sie haften ausnahmslos für ALLE Schäden die das Tier verursacht!
Für Pferdehalter gilt gleiches – wie für Halter eines Kraftfahrzeugs - die strengste gesetzliche Haftungsregelung. Ein Kfz darf ohne Haftpflichtversicherung nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Ist die Pferdehalter-Haftpflicht auch eine Pflichtversicherung?

Nein, es handelt sich um eine freiwillige Versicherung, obwohl dies erstaunlich ist. Der Paragraf 833 BGB sieht die sogenannte Gefährdungshaftung vor - unabhängig von der Schuldfrage und ohne Möglichkeit, sich als Privatperson zu entlasten. Im Klartext: Selbst wenn ein privater Pferdehalter alle Sorgfalt beachtet hat und nicht „schuld“ ist, muss er für jegliche Schäden aufkommen, die sein Tier verursacht. Auch wenn er sich gar nicht in der Nähe des Pferdes aufhält. Umso wichtiger, dass Sie sich damit beschäftigen, wenn Sie die Absicht haben, irgendwann ein Pferd zu kaufen. Die Notwendigkeit dieser Versicherung ist extrem wichtig. Rechtlich gesehen steht ein Pferdehalter nämlich für die sogenannte typische Tiergefahr grade.

Was können Sie sich unter der „typischen Tiergefahr“ eines Pferdes vorstellen?

 Dazu zählt alles, was aufgrund des Verhaltens des Tieres vorkommen kann. Bei Pferden ist dies etwa das Scheuen, Ausschlagen, Beißen, Durchgehen oder Ausbrechen von der Koppel. Allein der Schaden, den ein Pferd verursachen kann, wenn es ausbricht und über eine Straße galoppiert, kann immens sein. Ebenso ernst zu nehmen sind mögliche Personenschäden, etwa durch Bisse oder Tritte. Sie als Halter und alle Personen, die mit dem Pferd umgehen sollten sich zusätzlich mit einer privaten Unfallversicherung absichern.

Ab Wann benötigen Sie die Versicherung?
Ab dem Zeitpunkt wo Sie Eigentümer des Pferdes sind, in dem Sie ein Tier vom Züchter oder Vorbesitzer in Empfang nehmen. Ab dann sind Sie für alles verantwortlich, was das Pferd anrichtet. Zum Beispiel, wenn es beim Verladen den geliehenen oder gemieteten Anhänger beschädigt. Wenn Sie Ihr Pferd mit fremden Anhängern transportieren, sollten Sie übrigens unbedingt darauf achten, dass Schäden, die das Pferd daran verursacht, mitversichert sind.

Welche Leistungen sind in der Pferdehalter-Haftpflicht wichtig?

In erster Linie sind ausreichende Deckungssummen wichtig und dass diese auch pauschal für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden gilt. Leistungen für Risiken, wie Flur-, Umwelt- und Gewässerschäden oder eine Forderungsausfalldeckung sollten im Versicherungsvertrag enthalten sein.

Dann ist zu prüfen wie Ihr Nutzungsverhalten ist. Welche Leistungen benötigen Sie? Sind diese im Vertrag enthalten oder bedarf es zusätzlicher Erweiterungen? Einige Beispiele: Sollte das Tier in einem fremden Stall unterstehen, müssen Schäden an der gemieteten Box mitversichert sein. Nehmen Sie mit Ihrem Tier an nicht gewerblichen Schauvorführungen, Turnieren oder Rennen teil, benötigen Sie Schutz für die Teilnahme an  diesen Veranstaltungen. Wenn Sie zu privaten Zwecken züchten, sollten Deckschäden mitversichert sein und für einen gewissen Übergangszeitraum auch die Fohlen der versicherten Stute. Falls Sie mit dem Tier private Kutschfahrten planen, ist es wichtig, dass die Versicherung Schäden, des nutzens eigener oder fremde Fuhrwerke abdeckt.
Pferdehaltung ist mit hohen Kosten verbunden. Oft fällt die Entscheidung auf weitere Nutzer, etwa Reitbeteiligte, mit denen eine Kostenbeteiligung vereinbart wird. Benötigen diese eine eigene Pferdehalter-Haftpflicht?

Mitbesitzer, Reitbeteiligte, weitere Halter oder private Tierhüter sollten standardmäßig als mitversicherte Personen in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sein. Dann braucht der Pferdehalter sich nicht darum kümmern, sie jedesmal nachzumelden, falls er sich zu einem späteren Zeitpunkt für die Erweiterung des Nutzerkreises entschließt. Fremdreiter, etwa Freunde oder Bekannte, die das Pferd ausschließlich zum privaten Zwecken reiten, werden im Sinne der Versicherungsbedingungen als „nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter“ gesehen. Auch sie genießen somit Versicherungsschutz über die Pferdehalter-Haftpflicht.


Wer sich den Wunsch nach einem eigenen Pferd erfüllt, muss sich über die rechtliche Verantwortung informiert, die er damit übernimmt. Pferdehalter haften für alle Schäden, die ihr Tier anrichtet. Darum ist der passende Versicherungsschutz ein ganz wichtiger Punkt. Sie haften ausnahmslos für ALLE Schäden die das Tier verursacht!
Tierhalterhaftpflicht Pferde
Angebot: Haftpflichtversicherung
Versicherung: Pferdehalterhaftpflicht
Produkt: Pferdehalterhaftpflichtversicherung

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