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Hinterbliebenenschutz-Rechner

Hinterbliebenenrechner - Hinterbliebenenrente berechnen

 
Sie wollen die Versorgung der Hinterbliebenen mit einer Risikolebensversicherung absichern. Dann hilft dieser Rechner die richtige Höhe zu ermitteln. Sie geben einfach an, welche wie hoch die Hinterbliebenenrente sein soll und aus Alter und Versicherungsdauer berechnet der Rechner den notwendigen Kapitalbedarf. Um die genaue Höhe des Bedarfs zu ermitteln, ist es jedoch wichtig zu wissen, welche gesetzlichen Ansprüche man hat. Die einfachste Berechnung des Bedarfs im Todesfall ist natürlich die Berechnung ohne etwaige staatliche Renten. Im Todesfall eines Ehepartners kann der Witwer oder die Witwe eine kleine oder große Witwenrente vom Staat in Anspruch nehmen. Selbstverständlich muss diese vom Hinterbliebenen beantragt werden. Diese soll den Verwitweten helfen den Unterhalt, den der verstorbene Ehegatte erbracht hat, zu ersetzen. Dabei gibt es mehrere Voraussetzungen für den Erhalt einer Hinterbliebenenrente. So erhält eine Witwe oder ein Witwer die monatliche Rente nur dann, wenn das Ehepaar vorher mindestens ein Jahr verheiratet war. War die Ehe kürzer gibt es den Witwenrentenanspruch nur dann, wenn der Tod durch einen Unfall eingetreten ist oder die Ehe nicht allein aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Die große oder kleine Witwen-/Witwerrente gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
 
Im so genannten Sterbevierteljahr, den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod, beträgt die Witwenrente, egal ob kleine oder große Witwenpension, 100 Prozent der Rente des Versicherten.
 

Hinterbliebenenrente: Was ist eine kleine/große Witwenrente?

 
Den Anspruch auf Hinterbliebenenrente als kleine Witwenrente haben nur Witwer und Witwen, deren verstorbene Ehegatten die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Dazu erhält der Hinterbliebene für den Zeitraum von zwei Jahren eine Rente in Höhe von 25 Prozent der Rente, die der Verstorbenen bei voller Erwerbsminderung erhalten hätte oder der gezahlten Altersrente. Die kleine Witwerrente wird längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Versicherte verstorben ist, gezahlt.
 
Hat die Witwe das 45. Lebensjahr vollendet oder erzieht ein minderjähriges Kind oder sorgt für ein behindertes Kind, besteht ein Anspruch auf die große Witwenrente. Die Altersgrenze für Todesfälle wird derzeit schrittweise auf 47 Jahre angehoben.



Hinterbliebenenrente

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