Steuerzahler springt für Thomas-Cook-Versicherungslücke ein

Versicherungsmakler, Trendelburg, Hofgeismar, Kassel, Warburg

Versicherungen

Finanzierungen

Rentenversicherung

Wir bieten Ihnen seit über 30 Jahren immer einen sehr guten Versicherungsschutz
Versicherungen von A wie Auto bis Z wie Zahn
Kontakt Tel. 05671/7799991

Mette Versicherungen


BESTER PREIS   für
SPITZEN LEISTUNG
Direkt zum Seiteninhalt
© 1988–2022
Mette Versicherungen
Alle Rechte vorbehalten
Ihr Versicherungsmakler in Trendelburg, Bad Karlshafen, Hofgeismar, Grebenstein, Kassel, Calden, Warburg, Marsberg, Liebenau, Borgentreich, Beverungen

Steuerzahler springt für Thomas-Cook-Versicherungslücke ein

Mette Versicherungen - Versicherungsmakler
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Versicherung · 3 Januar 2020
Tags: SteuerzahlerspringtfürThomasCookVersicherungslückeein
Steuerzahler springt für Thomas-Cook-Versicherungslücke ein
Auf 300 bis 500 Millionen Euro taxieren Experten den Schaden, den die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Tochter verursacht hat. Versichert war der Reiseveranstalter aber nur bis 110 Millionen Euro, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zwar vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt sind. Einen Schaden von mehr als 110 Millionen Euro hielt die deutsche Regierung aber offenbar für ein rein theoretisches Risiko. Nun erkennt sie indirekt an, dass der Staat hier „gepennt“ hat: Damit die Kunden nicht auf zwei Dritteln oder mehr ihres Schadens sitzen bleiben, soll die Lücke mit Steuergeldern aufgefüllt werden.
Daran gibt es vor allem in zweierlei Hinsicht Kritik. Zum einen fragen Kommentatoren, ob es Aufgabe der Steuerzahler – auch jener, die sich selbst keinen Urlaub leisten können – ist, für den ausgefallenen Urlaub der Thomas-Cook-Geschädigten zu zahlen. Zum anderen hat ein Rechtsdienstleister, nach eigener Auskunft im Namen Hunderter Kunden, Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Er bemängelt, dass es sich bei der Entschädigung um eine bloße Ankündigung ohne Rechtskraft handele. Bei einem abrupten Ende der Großen Koalition beispielsweise stünden die Entschädigungspläne auf dem Spiel. Mit der Klage soll die Regierung gezwungen werden, sie verbindlich festzuschreiben.


Mette Versicherungsmakler, Versicherungen, Darlehn, Bausparen

D-34388 Trendelburg, Sieler Str. 5, Tel.  05671/7799991
Zurück zum Seiteninhalt