Kankenkassenvergleich GKV Vergleich - Mette Versicherungen - Versicherungsmakler

Versicherungsmakler, Trendelburg, Hofgeismar, Kassel, Warburg

Versicherungen

Finanzierungen

Rentenversicherung

Wir bieten Ihnen seit über 30 Jahren immer einen sehr guten Versicherungsschutz
Versicherungen von A wie Auto bis Z wie Zahn
Kontakt Tel. 05671/7799991

Mette Versicherungen


BESTER PREIS   für
SPITZEN LEISTUNG
Direkt zum Seiteninhalt
© 1988–2022
Mette Versicherungen
Alle Rechte vorbehalten
Ihr Versicherungsmakler in Trendelburg, Bad Karlshafen, Hofgeismar, Grebenstein, Kassel, Calden, Warburg, Marsberg, Liebenau, Borgentreich, Beverungen

Kankenkassenvergleich GKV Vergleich

gesetzliche Krankenversicherung Onlinevergleich

Krankenkassen vergleichen

2021, sind die Zusatzbeiträge kräftig gestiegen, Sie sollten dringend unseren Vergleichsrechner nutzen und schauen ob Sie bessere Leistungen für Ihr Geld bekommen und oder sogar noch was sparen können.

Zum Jahreswechsel 2020 gab es ja eine Reihe von Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen, auch wenn dies in der Presse eher unbeachtet blieb. 25 Kassen fordern nun mehr Geld von ihren Versicherten - und nur drei weniger. Eine, die AOK Sachsen-Anhalt, hat den Zusatzbeitrag sogar auf Null gesenkt!
 
Dafür gibt es jetzt zum 01.03.2020 eine weitere Beitragserhöhung:
 
Die bundesweit geöffnete R+V BKK erhöht ihren Zusatzbeitrag von 0,9% auf 1,2%.
Alle Details, Leistungsvergleiche, Beitragsübersichten und vieles mehr zu den Gesetzlichen Krankenkassen finden Sie HIER im Kassenvergleich




Krankenkassen online vergleichen und mehr Leistungen bekommen und oder Geld sparen.

Krankenkassen online vergleichen und mehr Leistungen bekommen und oder Geld sparen.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland hat seit 2009 einen einheitlichen Beitrag, das heißt, alle gesetzlich Versicherten zahlen den gleichen Prozentsatz, egal bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Seit 2015 gibt es zusätzlich den einkommenabhängigen Zusatzbeitrag, der insgesamt unterschiedliche Beiträge bei den Krankenkassen zur Folge hat. Viele Menschen in Deutschland sind pflichtversichert und haben nicht die Wahl, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dennoch lassen sich auch in der GKV große Unterschiede feststellen: Die Leistungen vieler Versicherer liegen über den gesetzlichen Mindeststandards.
Neben der Beitragsersparnis lassen sich die Krankenkassen auch hinsichtlich der angebotenen Leistungen vergleichen. Dazu gehört beispielsweise die Erstattung von Prophylaxemaßnahmen, wie die professionelle Zahnreinigung. Auch spezielle Behandlungsprogramme für chronisch Kranke können für Betroffene weitaus mehr wert sein, als eine Ersparnis von ein paar Euro pro Monat. Es lohnt sich deshalb, zu vergleichen, welche Leistungen die bisherige Kasse bietet und welche Behandlungen bzw. Service- und Beratungsangebote bei einer neuen Krankenkasse verfügbar sind.

Direkt zum Krankenkassen-Vergleich

Ein Krankenkassenvergleich zeigt, dass sich ein Wechsel zu einer neuen günstigeren Krankenkasse vor allem dann lohnt, wenn diese über ein ähnliches oder gar besseres Leistungsangebot verfügt wie der alte Anbieter. Auch Kassenpatienten, die in den letzten Jahren kaum Kontakt zu ihrer Kasse hatten bzw. mit deren Angebot unzufrieden sind, können wahrscheinlich von einem Wechsel profitieren.
Auf den neuen Zusatzbeitrag kann kaum eine Krankenkasse verzichten. Denn der Grundbeitrag sinkt mit Wegfall des sogenannten Sonderbeitrags von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Arbeitnehmer tragen diesen Beitrag jeweils hälftig mit dem Arbeitgeber. Zusätzlich fällt für sie jedoch noch der neue Zusatzbeitrag an. Je nach Einkommen ergeben sich so Einsparmöglichkeiten von bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr. Vor allem dann, wenn die bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent (ab 2020 steigt er durchschnittlich weiter) oder sogar mehr erhebt, kann sich ein Wechsel der Kasse also lohnen. Nicht alle Krankenkassen sind in jedem Bundesland verfügbar. Zudem verzichten einige Krankenkassen bewusst auf eine Senkung des Beitrags, um ihren Versicherten auch in Zukunft eine Reihe von freiwilligen Zusatzleistungen bieten zu können. Wer Geld sparen möchte, sollte beim Krankenkassenvergleich überprüfen, welche Kassen verfügbar sind und ob bei einem Wechsel zukünftig Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen, die sonst die Krankenkasse freiwillig erstattet hat


Mit unseren Kassenvergleich sparen

Krankenkassen online vergleichen und mehr Leistungen bekommen und oder Geld sparen.
Gesetzliche Krankenversicherung vergleichen
Anbieter: GKV
Vergleich GKV: gesetzliche Krankenversicherung Vergleich GKV
Krankenkassen: Vergleich Krankenkasse

Aktuelle Änderungen zu den Gesetzlichen Krankenkassen

 
 
Ende Oktober wurde vom Bundesgesundheitsministerium beschlossen, dass der "durchschnittliche Zusatzbeitrag" im Jahr 2020 eine Höhe von 1,1% hat - statt 0,9% wie im Jahr 2019. Das hat erstmal überhaupt keine Auswirkungen auf die tatsächlichen Beitragssätze der Krankenkassen - es zeigt aber, dass die Ausgaben steigen und man insgesamt mit höheren Beiträgen rechnet. Ob und wie dies die Krankenkassen umsetzen, bleibt abzuwarten.
 
 
Interessant ist jedoch eine aktuelle Pressemitteilung der günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen der hkk (Handelskrankenkasse). Diese betont, den Beitragssatz keinesfalls erhöhen zu wollen, sondern ihn ggfls. sogar zu senken. Das aber wird erst Mitte Dezember final entschieden.
 
Es sieht also so aus, als würde die Schere bei den Beitragssätzen der Gesetzlichen Krankenkassen deutlich weiter auseinandergehen. Das bedeutet potentiell mehr Sparmöglichkeiten für Ihre Kunden!
 
 
Zum Jahreswechsel sind zumindest drei Fusionen inzwischen fix:
 
- Die nur für bestimmte Personengruppen geöffnete "BKK Aesculap" wird in der ebenfalls geschlossenen "BKK B. Braun" aufgehen.
 
- Die nur in Bayern, Hessen und Niedersachsen geöffnete "BKK Henschel plus" wird in der bundesweit geöffneten "Continentale BKK" aufgehen.
 
- Die nur in Thüringen geöffnete "TBK - Thüringer BKK" wird in der bundesweit geöffneten BKK VBU aufgehen (darüber haben wir Sie schon informiert).
 
 
Schließlich möchten wir Sie über eine Änderung informieren, die den Wechsel einer Krankenkasse beim Arbeitgeberwechsel deutlich vereinfacht. Bereits seit einigen Monaten gilt:
 
Ein Mitglied ist 18 Monate ab Beginn der Mitgliedschaft in einer neuen Krankenkasse gebunden.
 
Ist dieser Zeitraum abgelaufen, kann mit 2 Monaten Frist jederzeit gewechselt werden (außer, es werden bestimmte Wahltarife genutzt).
 
Ausnahme ist jedoch, wenn ein Arbeitgeberwechsel stattfindet! Bei diesem kann das Mitglied ohne Kündigungsfrist innerhalb von 14 Tagen zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Gleichzeitig gilt aber auch die Fortführung der Mitgliedschaft in der bisherigen Krankenasse wie ein Krankenkassenwechsel und die 18monatige Bindefrist beginnt von neuem zu laufen!