Kfz-Versicherer müssen selbst verschuldete Anwaltskosten tragen

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Kfz-Versicherer müssen selbst verschuldete Anwaltskosten tragen

Mette Versicherungen - Versicherungsmakler
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Versicherung · 5 April 2019
Tags: KfzVersicherermüssenselbstverschuldeteAnwaltskostentragen
Kfz-Versicherer müssen selbst verschuldete Anwaltskosten tragen
Wenn ein Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche
durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen – auch wenn es sich um
bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage
eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18).
Der Versicherer hatte sich zunächst geweigert, die vollen Kosten einer Windschutzscheiben-
Reparatur zu erstatten. Stattdessen wollte er sich nur mit einem Pauschalbetrag beteiligen. Erst mit
anwaltlicher Unterstützung gelang es, die Forderung des Kunden durchzusetzen. Die
Anwaltsgebühren von 70 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht übernehmen, woraufhin der Fall
vor Gericht ging.
Die Stuttgarter Richter urteilten: Die Hinzuziehung eines Anwalts war gerechtfertigt, um die
Kundenansprüche zu wahren – der Versicherer muss in einem solchen Fall die Anwaltskosten
ebenfalls übernehmen. Entscheidend sei die Sicht einer „wirtschaftlich vernünftig denkenden
Person“.


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